Die Anträge auf Mitgliedschaft im QNS als Dozent*in werden zunächst im erweiterten Vorstand besprochen. Wenn nach einer groben Klärung keine gravierenden Punkte gegen die Aufnahme in den Verein sprechen, werden die Antragsteller*innen zunächst als Dozent*innen-Anwärter*in in den Verein aufgenommen. –> Mitgliedsantrag per Mail an info(at)schulbegleithunde.de
Die Aufnahme als Dozent*in in den Verein kann erst nach einem intensiveren Austausch mit den Antragsteller*innen in einer Mitgliederversammlung erfolgen! Im Vorfeld muss die Selbstverpflichtung für Dozent*innen unterschrieben werden.
Die hier aufgeführten Dozentinnen und Dozenten wurden bereits in einer Mitgliederversammlung offiziell in den Verein aufgenommen, bzw. sind noch Anwärter*innen.
Mittlerweile sind über das QNS auch folgende Anbieter*innen von Schulhund-Team-Weiterbildungen vernetzt.
Folgende Bedingungen sind für Dozent*innen/Weiterbildungen im QNS verpflichtend:
- eine fundierte Theorie und Praxis des Trainierens von Hunden mittels positiver verstärkender, nicht-aversiver Trainingsmethoden
- Es werden Qualifikationen aus den Bereichen Tiergestützte Intervention, Pädagogik und/oder Kynologie nachgewiesen.
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- Berufsabschluss in einem pädagogischen Bereich, sowie mindestens zwei Jahre Erfahrung als Schulbegleithund-Team
- und/oder eine kynologische Ausbildung, sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
- und/oder Qualifikationen im Bereich der Tiergestützten Intervention und mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung
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- Der Umgang mit den Hunden erfolgt respektvoll und ohne Einsatz aversiver Methoden. Ein Nachweis einer Überprüfung nach § 11 TschG muss bei Hundetrainer*innen vorliegen.
- Ein aktiver Austausch z.B. auf dem jährlich vom Verein organisierten Anbietertreffen am letzten November-Wochenende ist verpflichtend.
Wir freuen uns auf weitere qualifizierte und an einer Vernetzung interessierte Dozent*innen von Schulhund-Team-Weiterbildungen bzw. Hundetrainer*innen, die sich intensiver mit einer qualifizierten Schulhund-Team-Grundausbildung auseinandersetzen möchten!
Auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird, gibt es nach unserem Wissen keine Schulhund-Team-Weiterbildungen, die offiziell von den Schulministerien der Bundesländer anerkannt sind!!
Eine Veröffentlichung der Anbieter auf den Lehrerfortbildungsseiten der Bundesländer bedeutet keine „Anerkennung“, „Akkeditierung“ oder „Zertifizierung“, da niemand die Qualität der Weiterbildung überprüft!!
Eine Nachfrage in Bayern ergab die deutliche Formulierung:“Der Eintrag einer Veranstaltung durch externe Anbieter in FIBS hat nur einen Hinweis- und Veröffentlichungscharakter: Die dort eingestellten Veranstaltungen haben der Plausibilitätsprüfung (Schul- und Unterrichtsbezug, ….), der sie unterzogen werden, genügt.“
Auch der zuständige Justiziar des Ministeriums für Schule und Bildung NRW hat uns aktuell am 13. Oktober 2017 noch einmal bestätigt, „dass durch das Land Nordrhein-Westfalen keine Ausbildung für Schulhunde angeboten und / oder durchgeführt wird.“