Kommentar zum Urteil des Finanzgerichtes RLP vom 12. März 2018

Manfred Erbar vom AK Schulhund RLP veröffentlichte am 12.04.2018 folgende Meinung zum Urteil unter https://schulhund.bildung-rp.de/aktuelle-informationen/aktuelle-links.html

„Das Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz mag für den ein oder anderen auf den ersten Blick enttäuschend erscheinen, ist für mich aber nachvollziehbar.

Dabei möchte ich einen Satz hervorheben:

Ein „Schulhund“ könne den Unterricht durchaus bereichern, die Lehrtätigkeit sei hingegen nicht vom Einsatz eines solchen Tieres abhängig.

Die Sinnhaftigkeit und der Nutzen eines Schulhundprojektes werden also durch das Finanzgericht nicht in Frage gestellt.

Dies darf man ruhig als zumindest indirekte Anerkennung der Schulhundarbeit werten.

Die (erfolgreiche) Tätigkeit einer Lehrerin oder eines Lehrers hängt nicht vom Einsatz eines Schulhundes ab.

Das hängt sie natürlich nicht. Die überwiegende Mehrzahl der Lehrerinnen und Lehrer in RLP setzt keinen Schulhund ein und leistet „trotzdem“ wichtige anerkennenswerte Arbeit. Und die Kolleginnen und Kollegen, die einen Schulhund einsetzen, arbeiten auch dann erfolgreich mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen, wenn der Schulhund nicht anwesend ist.

Eine solche Abhängigkeit wäre zudem mit einer gewerblichen Nutzung des Schulhundes gleichzusetzen und würde §11 Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form greifen lassen, was mit einer Einzelgenehmigung für jedes Projekt durch das zuständige Veterinäramt und einem Sachkundenachweis verbunden wäre.

Der AK-Schulhund RLP begrüßt zwar den Nachweis von Sachkunde für ein Schulhundprojekt, auch und gerade in Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern, möchte aber eine auf die spezifischen Bedürfnisse ausgerichtete Form (in Inhalt und Umsetzung) erreichen.

Insbesondere sieht der AK den Schulhund in erster Linie als Familienhund (siehe Selbstverpflichtung). Ein Leben als Diensthund wie zum Beispiel bei der Polizei ist keinesfalls gewollt und würde den ausschließlich pädagogischen Einsatzzielen entgegenwirken.“

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