Niedersachsen

Am 31. Oktober 2014 schrieb das Niedersächsische Kultusministerium auf unsere Anfrage:

„Aus rechtlicher Sicht ergibt sich gegenüber meiner Antwort vom 11. 08. 2011 keine Änderung.“

Die Antwort im August 2011 lautete:

„In Niedersachsen gibt es keine ausdrückliche Regelung zum Einsatz von Assistenzhunden bzw. Schulhunden im Unterricht.“

Die weitere Formulierung bezog sich, ebenso wie bei einer kleinen Anfrage  an den Niedersächsischen Landtag  im Juni 2016, nur auf Assistenzhunde, die Schüler*innen begleiten. Kleine Anfrage an den Niedersächsischen Landtag Juni 2016

Allerdings erhielten wir am 14. Februar 2014 eine Mail von einer Mitarbeiterin der Niedersächsischen Landesschulbehörde (Regionalabteilung Braunschweig) Dezernat 1 – Fachbereich Recht.

Dort wurden wir u. a. darauf hingewiesen, dass es „eine Regelung für den Aufenthalt von Hunden im Schulunterricht“ in Niedersachsen nach wie vor nicht gibt. Für die Genehmigung ist aber die verantwortliche Schulleitung zuständig.

Für die Sicherheit der Schüler/innen ist es in jedem Fall zu beachten, dass „für den vorgesehenen Hund ein Nachweis seiner Eignung als Schulhund vorgelegt wird und zwar in Form einer Therapiehundausbildung“.