Brandenburg

Im Bildungsserver Berlin-Brandenburg steht zum Thema „Schulhund“ für Brandenburg (13. 01. 2020):

„Auch im Land Brandenburg sind die Bestimmungen aus den allgemeinen Grundsätzen für Bildung und Erziehung des brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchG § 4) abzuleiten, ohne dass es konkrete Vorgaben zum pädagogischen Einsatz von Tieren (hier: Schulhunde) gibt. Die Genehmigung eines solchen Einsatzes obliegt hier ausschließlich der jeweiligen Schule. Die Kosten trägt grundsätzlich der Schulträger.

In Berlin und Brandenburg werden Schulhunde bisher eher selten eingesetzt. Wichtig dabei ist, dass ein Einsatz ohne eine gemeinsam mit dem Hundebesitzer und den schulischer Akteur absolvierte Schulhundausbildung (Empfehlung des Qualitätsnetzwerks Schulbegleithunde e.V. für einen qualifizierten Einsatz von Mensch-Hund-Teams: 60 Stunden) nicht erfolgen sollte.“