Mitgliedschaft

Mittlerweile besitzt der Verein durch unsere Mitglieder ein breites Spektrum an beruflichen und zusätzlichen Qualifikationen und wir freuen uns natürlich über weitere qualifizierte Mitglieder, die die Arbeit des Vereins durch ihr Wissen in Theorie und Praxis unterstützen ;-)) .

Mit den Jahren hat sich die Struktur der Mitgliedschaft auch etwas verändert bzw. erweitert. Der erweiterte Vorstand hat auf seiner Klausurtagung im Juli 2023 folgende Grafik dazu entwickelt, die im Mai 2024 überarbeitet wurde. Sie kann auch als PDF heruntergeladen werden –> Struktur QNS

 

Im schulischen Bereich arbeiten unsere Mitglieder z.B. als Erzieherinnen, Grundschullehrerinnen, Hauptschullehrerinnen, Sonder-/FörderschullehrerInen zu verschiedenen Förderschwerpunkten, Sozialpädagoginnen, Oberstudienrätinnen oder als Schulleitungen an versch. Schulformen.

Aber auch Tierärztinnen, Biologinnen, Psychologinnen, Tierpsychologen, Hundeerzieher und Verhaltensberater, Physiotherapeutinnen für Hunde etc. sind Mitglieder in unserem Verein. Qualifikationen im Bereich Psychotherapie, Systemische Beratung, Trauma- und Familientherapie, Achtsamkeitslehre etc. ergänzen das Spektrum.

Einige Mitglieder des Vereins haben eine Berufsbegleitende Weiterbildung zur Fachkraft für TGI absolviert und sind auch Mitglied im BTI. Andere arbeiten u.a. als DozentInnen an der Hochschule Niederrhein, der Universität Kassel, der ATN in der Schweiz oder als Mitglied der Prüfungskommission für die Zertifizierung von Hundetrainern der Tierärztekammer Niedersachsen.

 

Die Satzung des „Qualitätsnetzwerk Schulbegleithunde e.V.“  besagt in § 3 Mitgliedschaft

1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann werden, wer
1.1 als Pädagogin/Pädagoge an einer Bildungseinrichtung tätig ist. Pädagogin/Pädagoge steht hier stellvertretend auch für Therapeutin/Therapeut, Erzieherin/Erzieher, Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder -pädagogin/-pädagoge etc.
1.2. keine Pädagogin/kein Pädagoge ist, sich aber verpflichtet eng mit einer Pädagogin/einem Pädagogen zusammenzuarbeiten oder
1.3. als Ausbilderin/Ausbilder im Bereich von Schulbegleithunde-Team-Weiterbildungen tätig ist und deren angebotene Weiterbildung den Standards und Leitlinien des Vereins entspricht.
2. Darüber hinaus kann jede natürliche oder juristische Person Fördermitglied werden, die  den Verein  uneigennützig bei der Erfüllung seiner satzungsmäßigen Ziele ideell oder  materiell unterstützt. Fördermitglieder haben  kein Stimmrecht.
3.  Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Mitgliedsbeitrag

Der Verein erhebt zurzeit einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe 60,-€. Bei Mitgliedern in der Ausbildung etc. kann der Beitrag auf 30,-€ ermäßigt werden.

Die Aufnahme erfolgt jeweils zum folgenden Quartalsbeginn und der Beitrag ist dann ggf. anteilig fällig.

Verpflichtungen der Mitglieder des Vereins

1. Die Markensatzungen zu den entsprechenden Unterlogos unterschrieben.
2. Nachweise der Aus- und Weiterbildungen im Bereich Pädagogik, Tiergestützter Intervention und/oder Hundesachkunde vorgelegen.
3. Ein individuelles Konzept zur Hundegestützten Pädagogik bzw. der Weiterbildung einreichen.

Vorteile als Vereinsmitglied

1. Die Schulbegleithund-Team-FührerInnen und die Anbieter von Schulbegleithund-Team-Weiterbildungen werden hier auf der Homepage aufgeführt, um ihren qualitativen Anspruch und ihre Vernetzungsbereitschaft zu verdeutlichen.
2.  Die Mitglieder des Vereins erhalten einen Mitgliederausweis und dürfen je nach Mitgliedsstatus die entsprechenden Logos des Vereins nutzen.
3.  Es gibt online kostenlose QNS-Talks, die auch als Fortbildungen für die SV und das QNS anerkannt werden.
4.  Mitglieder erhalten 20% Ermäßigungen bei den vom Verein organisierten Veranstaltungen (z.B. auch Schulhundkonferenz) und im QNS-Shop.
5.  Der Verein bietet den AKs Schulhund, deren Leitungen und weiteren Mitgliedern, die dem Verein beigetreten sind, fachliche und finanzielle Unterstützung im Rahmen der gegebenen finanziellen Möglichkeiten.
6. Aktionen im Namen des  Vereins  sind  haftpflichtversichert.
7.  Mitglieder erhalten einen regelmäßigen Newsletter und ihnen werden Infos und Materialien auch kostenlos auf der vereinsinternen QNS-Plattform zur Verfügung gestellt.
8.  Der Verein nimmt Kontakt zu den zuständigen Ministerien der Bundesländer auf und versucht allgemeine, praxistaugliche Vereinbarungen zum Wohle aller Beteiligten mit zu erarbeiten.