Ergänzung Welpen und Junghunde

Wir veröffentlichen die „Informationen zu Welpen und Junghunden in der Schule“ in dem Bewusstsein, dass pauschale, regelhafte Vorgaben immer in der Gefahr stehen, vielen individuellen Hunden, ihren Bezugspersonen oder den spezifischen Einsatzsettings der jeweiligen Schule nicht gerecht zu werden.

So ist es im Einzelfall sicher möglich, dass ein „Tierschutzhund“ derartig günstige Entwicklungsumstände hatte, dass er sich als lebenskompetenter Schulbegleithund entwickelt und ein unter scheinbar hervorragenden Zuchtbedingungen zur Welt gekommener Hund sich jedoch später als deutlich überfordert erweist.

Während einige Hunde auch in fortgeschrittenem Alter körperlich gesund sind und flexibel auf komplexe soziale Situationen reagieren können und mögen, müssen andere Vierbeiner bereits im „mittleren Alter“ ihren Schulbegleithund-Einsatz einstellen.

Auch kann eine recht große Schule, mit vielen Schüler*innen sehr geeignete bauliche Rückzug- und Ruheräume für einen Schulbegleithund beherbergen, während eine überschaubare „Kleinschule“ durch ungünstige akustische Baugestaltung nur kurze Einsatzzeiten für einen Schulbegleithund ermöglicht.

Die vorstehenden drei Beispiele verdeutlichen vielleicht, wie wichtig individuelle und kompetente Einzelfallentscheidungen sein können. Um solche Entscheidungen zu treffen, bedarf es allerdings dringend einer fachlichen Weiterbildung der hundegestützt arbeitenden Kolleg*innen, der stetigen, kritischen Selbstüberprüfung und der Offenheit, sich eine fachliche Zweitmeinung einzuholen.