TVT-Merkblätter aktualisiert

Im Zusammenhang mit dem Thema Tierschutz möchten wir noch auf die Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. hinweisen.

Für den Einsatz von Hunden in der Schule sind besonders die neu überarbeiteten Merkblätter interessant:

  • Merkblatt Nr. 131 – Nutzung von Tieren im sozialen Einsatz (Stand: Dez. 2018)
  • Merkblatt Nr. 131.04 – Hunde im sozialen Einsatz (Stand: 2018)

TVT Merkblätter

Außerdem bietet der TVT mit dem TVT-Sachkunde-Test TGI Hund den ersten online-Test zur Überprüfung der Sachkunde in der Tiergestützten Intervention mit Hunden an. Dieser kann allerdings nur über die Veterinärämter durchgeführt werden und ist nicht öffentlich einzusehen.

Der TVT-Informationsflyer dazu ist unter folgendem Link zu sehen:

Flyer Sachkundetest TGI Hund

§ 11 TierSchG

Der § 11 TierSchG erregt zurzeit immer wieder die Gemüter…..

Aus meiner Sicht ist aber nicht die Einhaltung des Tierschutzgesetzes ein Problem, sondern die sehr unterschiedliche Umsetzung der Überprüfung durch die kommunalen Veterinärämter.

Nach dem Gesetz werden Hunde leider immer noch als Sache gesehen und auch in der Gesellschaft ist ein respektvoller, artgerechter Umgang mit dem Hund als Lebewesen noch nicht immer gegeben.

Für uns als Hupäschlerin sollte es in meinen Augen selbstverständlich sein, dass wir unseren Partner Hund tierschutzgerecht behandeln und die entsprechende Sachkunde auch zum Einsatz in der Schule besitzen!
Das Tierschutzgesetz vom 24.07.1972 (letzte Änderung 29.03.2017) besagt, dass wir

  • Tiere schützen und ihnen keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen sollen (§ 1)
  • Tiere angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten dazu besitzen (§ 2)
  • bei Tieren Leistungen nicht mit Zwang, Druck und Leiden eingefordert (§ 3)
  • an Tieren nur unter Betäubung und nicht leichtfertig Eingriffe vornehmen oder sie töten  (§ 4, § 5 Und 6)
  • natürlich die entsprechende Sachkunde zum Halten und Einsetzen von Schulhunden besitzen (§ 11)

Diese Punkte muss ich als Pädagogin besonders auch den Schülern vermitteln und muss sie ihnen im praktischen Umgang mit dem Schulhund auch durchgängig vorleben!!

Aus Sicht der meisten Hupäschlerinnen und der bisher vom Verein erhaltenen Antworten der Sachverständigen der Bundesländer ist eine Genehmigung nach § 11 TierSchG durch das Veterinäramt für Schulbegleithunde nicht erforderlich, da sie nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes nicht gewerbsmäßig eingesetzt werden. Gewerbsmäßig „handelt, wer die Tätigkeit(en) selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.“

Wir haben als Verein die zuständige Bundesministerin Frau Klöckner und die zuständigen Ministerien der Bundesländer zu dem Thema angeschrieben und sind sehr gespannt, welche Antworten wir weiterhin erhalten…
Viele Grüße!  Lydia