Schulbegleithunde in Schleswig-Holstein

Aufgrund einiger Probleme beim Einsatz eines Schulbegleithundes in Schleswig-Holstein haben wir vom Verein Kontakt zum zuständigen Schulrechtsreferat in Kiel aufgenommen.

Von dort wurden uns am 17. 12. 2018 aus rechtlicher Sicht folgende Fakten zum Einsatz von Schulbegleithunden in SH mitgeteilt, auf die hier hingewiesen wird:

  • die spezielle Tiergefahr durch Hunde ist zu berücksichtigen
  • § 3 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes über das Halten von Hunden vom 23.06.2015 (GVOBI.2015, 193, ber. 369) ist zu beachten
  • die Schulleitung, die nach § 33 Abs. 4 S. 3 SchulG das Hausrecht ausübt, kann Ausnahmen von dem grundsätzlichen Hundeverbot in Schulen bewilligen
  •  Ängste und Allergien der Schüler müssen berücksichtigt werden
  • eine erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung für die hundepädagogische Begleitung ist keine zwingende Bedingung, kann aber als Kriterium in die Entscheidung der Schulleitung einfließen
  • alle Beteiligten müssen rechtzeitig über das Vorhaben informiert werden  und die Zustimmung der Eltern muss eingeholt werden
  • eine Abstimmung mit dem Schulträger müsste erfolgen
  • mit der Unfallkasse ist zu klären, ob das Haftungsrisiko übernommen wird (nach einer telefonischen Info wird für Personenschäden gehaftet!!)
  • der Einsatz von Hunden in der Schule ist nur nach umsichtiger Planung möglich
  • die tierschutzrechtlichen Vorgaben nach §§ 11 ff TierSchG sind zu erfüllen

Kooperation mit dem IBH

Wir fühlen uns als Verein den Prager Richtlinien der IAHAIO verpflichtet und damit der Ausbildung der Hunde über positive Verstärkung und dem artgerechten Einsatz in der Schule.

Auch beim Internationalen Berufsverband der Hundetrainer & Hundeunternehmer e.V. und seinen Mitgliedern liegt das Hauptaugenmerk auf dem respektvollen Umgang mit dem Hund-Mensch-Team sowie auf der gewaltfreien Ausbildung/ Erziehung des Partners Hund.


Deshalb hat der erweiterte Vorstand des Vereins überlegt, eine Kooperation mit dem IBH einzugehen um die gemeinsame Richtung zu verdeutlichen. Die anwesenden TeilnehmerInnen des Anbietertreffens Anfang Dezember 2018 haben diesem Vorschlag einstimmig zugestimmt. In der Mitgliederversammlung am 23. Februar 2019 in Bochum steht die Kooperation mit dem IBH auf der Tagesordnung.

Wir gehen davon aus, dass die Kooperation den Ansatz unseres Vereins weiter verdeutlicht und der weiteren Entwicklung und Vernetzung eines respektvollen, artgerechten Umganges mit unserem Partner Hund förderlich ist.