Bayern

In einer Mail vom 19. 02. 2020 teilte uns das Bayrische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit, dass Standards für den Einsatz von Schulhunden in Bayern zusammen mit der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) entwickelt werden.

„Bis zum Abschluss dieses Projekts gilt beim Einsatz von Schulhunden an den öffentlichen Schulen in Bayern allein der Maßstab der Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RiSU). In diese Empfehlung der Kultusministerkonferenz wurden im Zuge der jüngsten Aktualisierung u.a. Inhalte zum Thema „Umgang mit Tieren“ (v.a. Hunde und Bienen) aufgenommen. Das Staatsministerium hat die Schulen mit einem Schreiben über die neuen RiSU informiert, die in Bayern eine verbindliche Vorschrift für alle Schulen darstellt. Nach Abschluss des o.g. Projekts werden wir die Schulen über die Ergebnisse in geeigneter Weise informieren.“

Im September 2011 wurde uns vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mitgeteilt, dass „die Schulleitungen in eigener Verantwortung und im Rahmen der vor Ort zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel“ über den Einsatz von Hunden in der Schule entscheiden.