Berlin

Im Bildungsserver Berlin-Brandenburg steht zum Thema „Schulhund“ für Berlin (13.01.2020) :

„In Berlin hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine spezifischen Vorgaben verabschiedet. Den Rahmen für den pädagogischen Einsatz von Tieren bilden die allgemeinen Grundsätze des § 4 des Berliner Schulgesetzes. Hier wird auf die Verantwortung der einzelnen Schule für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages sowie seine organisatorische Umsetzung verwiesen.
Allerdings hat als erstes das Schulamt Treptow-Köpenick einen Leitfaden „Hunde in der Schule“ zum Thema „tiergestützte Pädagogik an Schulen“ am Beispiel Hund für den Einsatz in Schulen herausgegeben. Dieser bezieht sich im wesentlichen auf die in einer Selbsterklärungsverpflichtung formulierten Anforderungen.“

„In Berlin und Brandenburg werden Schulhunde bisher eher selten eingesetzt. Wichtig dabei ist, dass ein Einsatz ohne eine gemeinsam mit dem Hundebesitzer und den schulischer Akteur absolvierte Schulhundausbildung (Empfehlung des Qualitätsnetzwerks Schulbegleithunde e.V. für einen qualifizierten Einsatz von Mensch-Hund-Teams: 60 Stunden) nicht erfolgen sollte.“

Tiergestützte Pädagogik in Berlin

Auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über Tiergestützte Pädagogik in Berlin gab das Abgeordnetenhaus Berlin am 16. Januar 2018 u.a.  zum Thema Hunde in der Schule folgende Antworten:

7) Durch welche Stelle ist der Einsatz von Schulhunden zu genehmigen?

„Der Einsatz von Schulhunden geschieht eigenverantwortlich im Rahmen des pädagogischen Konzepts der Schule.“

12) Durch welche Art von Training werden die Schulhunde auf den Umgang mit Schülergruppen vorbereitet?

„Die eingesetzten Hunde sind alle in entsprechend spezialisierten Einrichtungen auf den Einsatz in den Schulen vorbereitet worden. Außerdem werden sie auch nach der Grundausbildung immer wieder trainiert.“

16) Wie bewertet der Senat den Einsatz von Schulhunden?

„Der Senat bewertet den Einsatz von Schulhunden unter den folgenden Bedingungen positiv:

  • Die Hundeführerin/der Hundeführer, in der Regel eine ausgebildete Pädagogin/ein ausgebildeter Pädagoge, sollte zusammen mit ihrem/seinem Hund eine Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können.
  • Über den Einsatz entscheidet jede Schule im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes in enger Abstimmung mit Lehrkräften, Erzieherinnen und Erzieher, Schulpersonal, Erziehungsberechtigten und Schülerschaft.
  • Bei dieser Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass mögliche gesundheitliche Gefahren durch z.B. Inhalationsallergien ausgeschlossen werden. In Fachräumen ist von einem Schulhundeeinsatz grundsätzlich abzusehen.“