Zunehmend veröffentlichen Anbieter von Schulhund-Team-Weiterbildungen ihre Seminare auf den Seiten der Lehrerfortbildungen der Bundesländer und behaupten, sie wären vom Ministerium „anerkannt“, „akkreditiert“, „zertifiziert“…..
Teilweise glauben Kolleginnen, dass von der Schule nur Weiterbildungen bezahlt werden, die auf den Portalen der Ministerien der Bundesländer gelistet sind. Das trifft aus unserer Sicht nicht zu und ein Eintrag dort sagt nur etwas über den Unterrichtsbezug der Weiterbildung aus. Die Qualität wird nicht überprüft und auch dort nicht gelistete Weiterbildungen können ggf. aus dem Schuletat einer Schule bezahlt werden!
Auf Nachfrage haben wir dazu aus einigen Bundesländern folgende Antworten erhalten:
Bayern
Der Eintrag einer Veranstaltung durch externe Anbieter in FIBS hat nur einen Hinweis- und Veröffentlichungscharakter: Die dort eingestellten Veranstaltungen haben der Plausibilitätsprüfung (Schul- und Unterrichtsbezug, ….), der sie unterzogen werden, genügt. (Mail vom 26. 10. 2017)
Brandenburg
Die Anerkennung einer Weiterbildung und deren Veröffentlichung auf den Fortbildungsseiten des Bildungsserver Berlin-Brandenburg bezieht sich auf den Bezug zum Rahmenlehrplan oder/und zu aktuellen bildungspolitischen Schwerpunkten. (Mail vom 26. 10. 2017)
NRW
In NRW gibt es keine offizielle Akkreditierung von privaten
Fortbildungsveranstaltern durch das Land, respektive das Ministerium
für Schule und Bildung NRW, in dem Sinne, dass private Fortbilder damit im offiziellen Auftrag des Landes tätig sind. Wer sich für die Suchmaschine
suche.lehrerfortbildung.nrw.de registriert, hat nicht das Recht, sich als
akkreditiert im Sinne einer Beauftragung oder Zertifizierung durch das Land darzustellen.
Die Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen sind i.d.R. auch nicht berechtigt, eine andere Formulierung wie „offizieller Fortbilder“, „Fortbildungen im Auftrag des Landes NRW“ o.Ä. zu gebrauchen, die eine Akkreditierung vermuten lassen. (Mail vom 26. 10. 2017)