Corona-Virus

Die laufende Pandemie mit dem SARS-CoV-2 konfrontiert uns in vielen Lebensbereichen und auch in der Schulbegleithund-Arbeit mit Fragen, für die wir noch keine Erfahrungswerte haben. So müssen wir die Wahl, ob Tiergestützte Intervention mit Hunden in der Schule unter den aktuellen Bedingungen verantwortet werden kann, treffen, obwohl uns noch viele Fakten für eine Entscheidung fehlen.

Da die Sicherheit von Kind und Hund eine unverrückbare Grundlage der Schulbegleithund-Arbeit darstellt, sollte sie dringend auch die „Leitschnur“ für die Frage bilden, ob Hunde nach dem bisherigen Erkenntnisstand zu SARS-CoV-2 im Schulbetrieb eingesetzt werden können oder ob dies eine zusätzliche Infektionsgefahr mit sich bringt.

Die Endverantwortung in der Schule und für den Corona-Hygieneplan trägt die Schulleitung!

Jeder/jede Schulhundbesitzer*in muss also aufgrund der vorliegenden Sachlage in Absprache mit der Schulleitung entscheiden, ob der Einsatz eines Hundes zum Wohle aller Beteiligten ist, die Übertragung von Corona weitgehend ausgeschlossen werden kann und ein Mehrwert in der Minderung von Kollateralschäden liegt.

Diese Entscheidung muss die jeweils aktuelle Pandemielage in der Region und an der Schule berücksichtigen. Einer besonderen Berücksichtigung bedürfen zudem die durch die Infektionsschutzmaßnahmen oftmals auftretenden zusätzlichen Stressoren für die Schulhunde.

Aktuelles Ende Dezember 2020

SARS-CoV-2 /Covid-19: Welche Rolle spielen Haus- und Nutztiere?

Das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) hat seine Infos zum Thema „SARS-CoV-2 /Covid-19: Welche Rolle spielen Haus- und Nutztiere?“ am 17.12. 2020 aktualisiert.

–> Friedrich-Loeffler-Institut FAQ-SARS-CoV-2_2020-12-17.pdf

Dabei wird auf eine italienische Studie hingewiesen, in der Hunde und Katzen in Norditalien untersucht wurden. Die Forscher stellten fest, dass zwischen drei und vier Prozent der Haustiere Antikörper gegen Sars-CoV-2 im Blut hatten.

–> https://doi.org/10.1101/2020.07.21.214346

„Die Studien und gemeldeten Fälle erlauben allerdings keine Rückschlüsse darauf, ob Heimtiere Virusmengen ausscheiden, die für eine Infektion des Menschen ausreichen. Ob solche Infektionen tatsächlich stattfinden können, muss weiter untersucht werden. … “

„Bisher erwiesen sich Hunde, Katzen, Kaninchen, Goldhamster und Frettchen als empfänglich für SARS-CoV-2. Meerschweinchen ließen sich nicht mit dem Virus infizieren. Trotzdem gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass Haustiere wie Hunde oder Katzen eine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 spielen (siehe auch Einschätzung des European Centre for Disease Control www.ecdc.europa.eu und der WHO www.who.int). Bei der Covid-19-Pandemie ist die Übertragung von Mensch zu Mensch ausschlaggebend für die Verbreitung.“ (Seite 2)

„Der Bundesrat stimmte in der Sitzung am 03.07.2020 der „Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung für meldepflichtigen Tierkrankheiten“ vom 12.06.2020 zu, welche die Einführung der Corona-Meldepflicht für Haustiere zum Gegenstand hat. Die Verordnung wurde am 13.07.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Folgetag in Kraft.“

–> https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/kammer/covid-19/1014-corona-meldepflicht-fuer-haustiere-beschlossen

„Die Meldepflicht besteht damit seit dem 14.07.2020“ und bezieht sich nur „auf das neuartige Corona Virus (SARS-CoV-2)“. „Andere Viren des Corona-Stamms sind nicht meldepflichtig.“
„Mit der Meldepflicht ist keine Pflicht der Tierhalter verbunden ihr Tier auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.“
„Die Pflicht zur Meldung trifft in erster Linie die Leiterinnen/Leiter der Veterinäruntersuchungsämter, der Tiergesundheitsämter und der öffentlichen oder privaten Untersuchungsstellen, also zum Beispiel Laborbetreiber.“
„Die Meldepflicht gilt ferner für Tierärztinnen/Tierärzte, die in Ausübung ihres Berufs eine Infizierung mit SARS-CoV-2 feststellen. Aber nur, wenn die zur Feststellung der Krankheit/des Erregers genommene Probe durch die Tierärztin/den Tierarzt untersucht wurde. Bei Versand einer Probe an ein Labor trifft besagte Meldepflicht den Laborbetreiber. Desgleichen gilt, wenn die Untersuchung vom Veterinär- oder Tiergesundheitsamt durchgeführt wurde, d. h. die Meldepflicht trifft in diesen Fällen die Amtsleitung.“

Rechtliche Grundlagen:
§ 26 Absatz 3 Tiergesundheitsgesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Anlage zu § 1 Nummer 22a Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten.

Aktuelles Ende Juni 2020

Welche wichtigen Aspekte haben sich seit unseren ersten Informationen Ende Mai 2020 zum Thema geändert?

1.

Die Entwicklungen um das Virus SARS-CoV-2 bringen weiterhin ständig neue Informationen und wissenschaftliche Erkenntnisse hervor. Wissenschaftliches Arbeiten ist für gewöhnlich zeitaufwendig und braucht oft Jahre, bis Forschungsergebnisse überprüft worden sind oder zu bisherigen Erkenntnissen neue Fragen bearbeitet werden können. Bezüglich SARS-CoV-2 vergehen dafür jetzt mitunter nur wenige Wochen oder gar Tage. Wir erleben quasi Wissenschaft im Zeitraffer und das ist gut so, denn je schneller und je mehr wir über das Virus wissen, desto besser können wir uns an seine Eigenschaften anpassen und uns schützen.

Dieser so wichtige „Schutz durch Wissen“ hat die Bundesrepublik zu einem der wenigen Länder weltweit werden lassen, in dem es bisher zu einem vergleichsweise glimpflichen Verlauf der Pandemie gekommen ist. Der rasche Erkenntnisfortschritt hat aber auch einen Preis: ein schnell fortschreitender Forschungsstand schafft auch viel Unsicherheit. Was heute Stand der Dinge ist, kann morgen schon wieder durch andere Erkenntnisse abgelöst worden sein.

Galt im März beispielsweise noch, dass Masken keine Hilfe wären, so haben Studien hier schnell das Gegenteil gezeigt, galten zunächst die

(1) Kontaktinfektion (früher Schmierinfektion) und die
(2) Tröpfcheninfektion als einzige Infektionswege, so ist die
(3) Übertragung durch Aerosole als dritter Weg hinzugekommen.

Aerosole verhalten sich, vereinfacht gesagt, nicht wie Tröpfchen und fallen innerhalb von  1,5 m zu Boden. Sie können sich in Räumen ansammeln und sich mit der Luftbewegung im Raum verteilen. Man könnte sie als kleinste „Schwebeteilchen“ beschreiben. So werden gut belüftete Schulräume oder das Arbeiten draußen zu einer weiteren, wichtigen Maßnahme. Das gilt insbesondere im Umgang mit Hunden, die vermutlich in ihrer Ausatemluft hohe Areosolanteile haben dürften, da sie ihre Körpertemperatur über das Hecheln regulieren.

2.

Momentan ist immer noch zu wenig darüber bekannt, wie gut oder schlecht Hunde mit SARS-CoV-2 angesteckt werden oder die Infektion weiter geben können (siehe unten). Am 16.06.2020 hat zwar das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Meldepflicht für infizierte Haustiere auf den Weg gebracht (Pressemitteilung Nr. 96/2020, Meldepflicht für Corona-Infektionen bei Haustieren: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/096-corona-haustiere.html, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, online 23.06.2020), da allerdings nur Hunde mit Symptomen getestet werden sollen, muss kein umfänglicher Informationsgewinn erwartet werden. Die bisher positiv getesteten Hunde zeigten schließlich keine Symptome („Coronavirus“, https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/coronavirus. Friedrich-Loeffler-Institut, online 23.06.2020). Sie sind lediglich gefunden worden, weil man Hunde in Quarantäne-Haushalten getestet hat. Es bleibt also weiter abzuwarten, bis belastbare Erkenntnisse vorliegen.

3.

Was die „Steuerung“ der Pandemie in der Bundesrepublik anbelangt, so ist die Phase einer ersten, umfänglichen Kontakteinschränkung inzwischen einer zweiten Phase gewichen: die Gesellschaft wird zunehmend weiter „geöffnet“.

In der ersten Phase dienten die Maßnahmen der Regierung dazu, möglichst jede weitere Infektion zu verhindern. Vereinfachend könnte man sagen: hier deckten sich die Ziele der Regierung mit denen jeder Bürger*innen.

In der vorliegenden zweiten Phase werden die Vorschriften allerdings gelockert, meist mit dem Augenmerk darauf, dass insbesondere Krankenhäuser und Infektions-Nachverfolgungsdienste der Gesundheitsämter nicht überlastet werden.

Hier könnte man vereinfacht zusammenfassen: Jetzt nehmen die Regierungsmaßnahmen Infektionen in Kauf. Wer Infektionen verhindern möchte sollte nun also unterscheiden, zwischen dem, was

  • mir die Verordnungen meiner Region rechtlich gestatten.
  • ich als Einzelperson verantworten kann und möchte.

Man könnte auch sagen, zwischen dem, was mir erlaubt ist und dem, was ich über die Verbreitungsweise des Virus weiß.

Da die Sicherheit von Kind und Hund eine unverrückbare Grundlage der Schulbegleithund-Arbeit darstellt, sollte sie auch dringend weiterhin die „Leitschnur“ für die Frage bilden, ob Hunde vor dem bisherigen Erkenntnisstand zu SARS-CoV-2 im Schulbetrieb eingesetzt werden können oder ob dies eine zusätzliche Infektionsgefahr mit sich bringt.

Aktuelles Ende Mai 2020

Was sagen offizielle Quellen zu Infektionen durch Hunde?
Aktuell formulieren das Robert-Koch- und auch das Friedrich-Loeffler-Institut, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass Hunde oder Katzen eine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 spielen. Diese Information klingt zunächst befreiend, sie verweist allerdings darauf, dass es bis zur Veröffentlichung keine Untersuchungen gab, die auf eine Beteiligung von Hunden schließen ließ.

Inzwischen berichtet allerdings das Department für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz in Hong Kong von zwei Hunden, die einen positiven PCR-Test auf das Virus im Fang aufwiesen. Bei einem dieser Hunde sind später zudem Antikörper im Blut gefunden worden. Die Untersucher*innen gehen daher von einer tatsächlich durchlaufenden Infektion mit SARS-CoV-2 aus. Im Rahmen der Untersuchungen der Behörde sind von 17 Hunden, die in Haushalten mit COVID-19 erkrankten Personen leben, Proben aus dem Fang entnommen worden. (Press Releases, The Government of the Hong Kong Special Administrative Region, https://www.info.gov.hk/gia/general/202003/26/P2020032600756.htm?fontSize=1, online 01.05.2020)

Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen zu Hund und SARS-CoV-2?
In der aktuellen Phase der Pandemie lassen sich insgesamt kaum aussagekräftige Untersuchungen zu Hunden finden. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass momentan die Überwachung der Infektionsausbreitung in der Bevölkerung im Fokus steht, zudem ist ein Forschungszugang zu Hunden in Haushalten mit COVID-19-Patienten schwierig, da sich die Untersucher*innen selbst gefährden würden und persönliche Schutzkleidung fehlt. Bis der Erkenntnisstand zu Hunden ähnlich aussagekräftig geworden ist, wie der zu Menschen, wird daher wohl noch einige Zeit vergehen.

Was kann man zum Thema Hund und SARS-CoV-2 in begründeter Weise vermuten und was wissen wir noch nicht?
Wenn man Entscheidungen unter Informationsmangel treffen muss, kann es hilfreich sein sich nochmals zu verdeutlichen, was wir noch nicht wissen und wo wir noch auf Vermutungen angewiesen sind. Wir führen nachfolgend nur einige Aspekte dazu aus:

Auch wenn nur eine einzelne Infektion nachgewiesen wurde, wissen wir noch nicht abschließend, ob Hunde die Krankheit COVID-19 bekommen. Auffällig ist, dass es zu Zeit keine Berichte von niedergelassenen Tiermediziner*innen zu lungenerkrankten Hunden gibt. Diese sollten allerdings längst aufgetreten sein, wenn Hunde davon betroffen wären. Auch die bei Menschen beschriebenen Symptome an Herz, Nieren und Verdauungstrakt werden offenbar nicht vermehrt berichtet. Es ist also wahrscheinlich, dass Hunde nicht an COVID-19 erkranken.

Fraglich – weil noch nicht untersucht – bleibt, ob Hunde Überträger des Virus sein können. Wir wissen zwar, dass in betroffenen Familien nicht alle Menschen infiziert werden. Unklar ist hingegen, was zum „Schutz“ der Nicht-Infizierten führt und ob ähnliche „Schutzmechanismen“ auch in Hunden wirken. Wir können also noch nicht sagen, ob Hunde weniger schnell als Menschen infiziert werden.

Für Menschen ist bereits recht klar, dass sich das Virus nur für ein bestimmtes Zeitfenster im Rachen nachweisen lässt, bevor es in die Lunge abwandert. Auch der Bereich des Rachens, in dem der Abstrich für einen Nachweis erfolgen muss, ist gut beschrieben. Für Hunde sind weder Zeitfenster für Viruslokalisationen noch Abstrichorte untersucht. Daher könnte es sich bei den Befunden aus Hong Kong um Zufallstreffer handeln, weil zur richtigen Zeit im Infektionsverlauf an der richtigen Stelle eine Probe entnommen wurde.

Es ist zudem unklar, ob ein Hund, der sich zwischen Menschen hin und her bewegt, die ihn berühren, Schmierinfektionen vermitteln kann oder ob er Viren aus seinem Rachenraum durch belecken oder in seiner Ausatemluft (Aerosolwolke beim Hecheln) weiterträgt.

Geben Gesundheitsbehörden oder Verbände Empfehlungen zu Hundehaltung und SARS-CoV-2?
Generelle Empfehlungen der Gesundheitsbehörden in der Bundesrepublik und auch des amerikanische CDC für den Umgang mit Hunden gibt es nicht. Lediglich für den Fall, dass Hundehalter*innen, sich mit einer Infektion (oder einem Verdacht dafür) in Quarantäne befinden, sollen diese ihre Hunde nicht mehr berühren. Allerdings zeigt die Arbeit von Gabriel Leung u.a. vom WHO Zentrum für die Epidemiologie infektiöser Krankheiten, dass Menschen bereits ein bis zwei Tage vor ihren ersten Krankheitssymptomen so infektiös sind, dass mehr als 40% der Virus-Übertragungen auf diese Zeit zurückzuführen sein dürften. Eine Vielzahl von Infektionen findet also statt, während die Überträger selbst noch keine Erkrankung wahrnehmen und folglich auch noch nicht getestet oder gar in Quarantäne sind.

Die Berufsverbände für Hundetrainer (wie beispielsweise der IBH) legen ihren Mitgliedern nahe, zurzeit keine Hunde im Training zu berühren und eine wirkungsvolle Händehygiene einzuhalten, wenn Kontakte doch einmal zustande gekommen sind. Insbesondere kettenartig ablaufende Kontakte, bei denen ein Hund von Mensch zu Mensch geht, sollen so vermieden werden.

Welche Schlussfolgerungen lassen sich zusammenfassend ziehen? 
Die oben angeführten Aspekte und Schlussfolgerungen geben natürlich nur ein begrenztes Bild wieder. Sie beziehen sich auch ausdrücklich nur auf die aktuelle Situation.

Momentan fehlen umfassende Untersuchungen zur Bedeutung von Hunden in der Verbreitung von SARS-CoV-2. Die wichtigsten Übertragungswege werden von Robert-Koch-Institut und Gesundheitsministerien in der Tröpfchen- und Schmierinfektion zwischen Menschen gesehen. Daher beziehen sich die inzwischen bekannten Hygienemaßnahmen auf den Kontakt zwischen Menschen.

Hunde in Familienhaltungssituationen wurden bisher in diesem Zusammenhang nicht als wesentlicher Übertragungsweg identifiziert. Dabei ist allerdings in der Fachwelt ausschließlich von Hunden ausgegangen worden, die sich innerhalb der Familien bewegen, während Hunde in der Tiergestützten Intervention diese Grenze überwinden. Praktisch bedeutet dies, während für die Pädagog*innen die Abstands- und Hygienebedingungen zu den Schüler*innen festgelegt wurden, ist dies für Hunde in der TGI noch nicht der Fall.

Die professionelle Arbeit mit einem Schulbegleithund zeigt sich unter anderem auch in der Dokumentation und Umsetzung eines spezifischen Hygienekonzeptes. Dieses müsste vor einem Einsatz des Hundes in der Schule an die aktuelle Situation angepasst werden. Zurzeit fehlen allerdings noch die notwendigen sach- und fachkundigen Grundlagen, um sichere Hygienemaßnahmen für die Arbeit mit einem Schulbegleithund in der laufenden Pandemie zu beschreiben und einzuhalten.

Daraus folgt aus unserer Sicht für die aktuelle Lage, dass von einem Einsatz von Schulbegleithunden zurzeit abzuraten ist. Der mangelnde Erkenntnisstand zu Infektionsschutzmaßnahmen beim Einsatz von Hunden in der Schule kann aktuell kaum so berücksichtigt werden, dass eine Infektionsgefahr für Kinder, Kolleg*innen und Schulmitarbeiter*innen sicher ausgeschlossen werden kann.

Wir wünschen uns allen dringend, dass zukünftige, gesicherte Erkenntnisse unsere Empfehlung rasch überflüssig werden lassen!

In der aktuellen Situation liegen derlei Erkenntnisse allerdings noch nicht vor! Angesichts der möglichen Auswirkungen einer SARS-CoV-2-Verbreitung in Schulen, erscheint es geboten, eine Entscheidung für den Einsatz von Hunden in der Schule keinesfalls ausschließlich von der Vermutung abhängig zu machen, dass schon nichts passieren werde.

SARS-CoV-2 hat unsere Welt bereits tiefgreifend verändert. Besonders eindrucksvoll erscheinen dabei die vielen Beispiele, in denen es Menschen immer wieder gelingt, ihre Bindungen zueinander zu leben und zugleich die Maßnahmen zu berücksichtigen, die Gesundheit und Überleben unserer besonders gefährdeten Mitmenschen sichern. Dabei helfen unsere modernen Video-Kommunikationswege genauso wie das Erfinden phantasievoller Begegnungsformen die spielerisch mit dem erforderlichen Abstand umgehen, anstatt diesen traurig in den Fokus zu stellen.

Wir möchten alle Schulbegleithund-Begeisterten dazu einladen, Ideen für die Arbeit mit ihren Hunden zu entwickeln, die solchen Beispielen folgen und dem SARS-CoV-2 ein infektionssicheres Schnippchen schneiden.

Jeder/jede Hundehalter*in muss in der Corona-Krise zum Wohl der Hunde aber auch folgende Punkte im Blick haben.

  • Wie belastend ist der Einsatz für die Hunde in dem sich neu entwickelnden Schulalltag?
  • Können die Einsatzbedingungen bereits gut geplant werden?
  • Wie gut kommen die Hunde mit Faktoren zurecht wie:

-viele Masken tragende Menschen,
-neu strukturierte Raumnutzungen (Gibt es die geplanten Ruhezonen noch?),
-gestresste Lehrkräfte,
-aufgeregte Kinder in neuen oder geteilten Gruppen,
-die eigene Bindungsperson, die auch noch gar nicht sicher weiß, wie jetzt die Tage verlaufen. – …

Dies sind nur einige der Faktoren, die die Resilienz der Vierbeiner in den ersten Wochen nach der Neuöffnung der Schulen negativ beeinflussen können.

Qualifizierte Hupäschler*innen denken weiter und lassen sich zum Wohl ihrer Hunden erst dann regelmäßig begleiten, wenn gesichertere Ergebnisse zur Übertragung vorliegen, der Stress des neuen Schulalltages sich weitgehend gelegt hat und die Tiere langsam an die veränderten Bedingungen gewöhnt wurden!