Am 08.02 2019 wurde uns vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg bestätigt, dass die in einem Schreiben vom 15.08. 2011 aufgeführten Punkte weiterhin für den Einsatz von Schulhunden in Baden-Württemberg gültig sind!
Am 08.02 2019 wurde uns vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg bestätigt, dass die in einem Schreiben vom 15.08. 2011 aufgeführten Punkte weiterhin für den Einsatz von Schulhunden in Baden-Württemberg gültig sind!