Gutachten untermauert Rasierverbot von Tasthaaren

Das Abschneiden, Scheren oder Rasieren der Tasthaare (auch Barthaare, Sinneshaare – im Fachjargon Vibrissen – genannt) aus kosmetischen Gründen ist ein unzulässiger Eingriff, der laut österreichischem Tierschutzgesetz verboten ist. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) aus aktuellem Anlass in Auftrag gegeben hatte. Diese Position wird von einem breiten Bündnis aus Tierschutz, Veterinärmedizin, Wissenschaft und HundeverhaltensexpertInnen unterstützt.

In Deutschland ist die Gesichtsschur bei Hunden übrigens ebenfalls verboten!

Weitere Infos dazu unter www.wuff.eu/Gutachten Tasthaare Hund/

Das Gutachten vom Dezember 2019 ist zu finden unter www.tirup.at/Gutachten Abschneiden Vibrissen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*