Infos für Schulleitungen

Seit dem 14. 06. 2019 gibt es, neben der Selbstverpflichtung im Schulhundweb, eine erste deutschlandweit geltende Empfehlung zum Einsatz von Hunden in der Schule in der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU), die von der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben wurde. Hier geht es natürlich nicht um pädagogische Aspekte, sondern nur um Sicherheitsaspekte!

Hier ist der Abschnitt von der Seite 90 der RiSU einzusehen –> RiSU Schulhunde

Grundsätzlich ist sonst der Einsatz von Hunden in der Schule in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Tendenziell geben aber fast alle Schulministerien auf Nachfrage an, dass  die Schulleitungen über den Einsatz von Schulhunden entscheiden.

Auf dieser Seite, bzw. ihren Unterseiten werden also Infos für Schulleitungen zusammengestellt, die ihnen Hilfestellung bei der Entscheidung für oder gegen einen Schulhund geben sollen.

Im Oktober 2019 hat der Verein in Zusammenarbeit mit den Leitungen der Arbeitskreise Schulhund eine Broschüre für Schulleitungen herausgegeben, die ab Mitte Oktober heruntergeladen oder bestellt werden kann –> Broschüre „Infos für Schulleitungen“

Der gezielte Einsatz von Tieren wird als Tiergestützte Intervention bezeichnet. Voraussetzung für einen qualifizierten Einsatz von Hunden in der Schule ist eine Weiterbildung der Pädagog*in gemeinsam mit ihrem Hund im Team.

Als Hilfestellung für Hupäschler*innen und Schulleitungen in Deutschland sind auf dieser Homepage Standards für Weiterbildungen aufgeführt und Anbieter, die sich diesen verpflichtet haben. Zunehmend werden diese Weiterbildungen auch bereits  von den Schulen finanziert, da die Hunde von den Pädagog*innen ehrenamtlich im Unterricht eingesetzt werden und keine Bezahlung für den Mehraufwand erhalten.

Auch aus unserer Sicht reicht eine  Begleithundeausbildung allein für den Einsatz in der Schule nicht aus und wird leider oft auch noch nach veralteten Methoden der Hundeerziehung durchgeführt und nicht auf Basis positiver Verstärkung.

Die Hupäschler*in (Hupäsch = Hundegestützte Pädagogik in der Schule) hat immer die Verantwortung für den Einsatz ihres Hundes in der Schule und muss in einer speziellen Weiterbildung besonders einen Überblick über die vielfältigen notwendigen Voraussetzungen erhalten und über die Grenzen des Einsatzes informiert werden. Der Hund muss dort langsam an seine Aufgaben in der Schule herangeführt werden und seine Stärken und Schwächen müssen für die Besitzer*in deutlich werden.

Als einziges Bundesland  hat Nordrhein-Westfalen im September 2015 zum Einsatz von Schulhunden eine Handreichung herausgegeben, die sich aber nur auf Rechtsfragen zum Einsatz eines Schulhundes bezieht.  Aufgrund unklarer Definitionen sind dort allerdings nicht alle Infos eindeutig.

In Rheinland-Pfalz ist die Vernetzung zwischen dem Arbeitskreis Schulhund und dem Ministerium mittlerweile schon gut fortgeschritten. Auf einer  Homepage vom Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz wird vom Arbeitskreis Schulhund RLP über das Thema Schulhund informiert. Die Implementierungshilfen dort geben auch eine gute Richtung für alle Bundesländer an.

Aus unsere Sicht sind in allen Bundesländern folgende Punkte eine wichtige Voraussetzung für einen qualifizierten Einsatz von Schulhunden:

  • Vor dem Einsatz muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. (Die schriftlich bestätigt, dass sie über den Einsatz des Hundes in der Schule informiert ist und ggf. auch dort haftet.)
  • Vor dem Einsatz müssen Allergien (und massive Ängste) abgefragt werden.
  • Adäquate Regeln für den Umgang der Schüler mit dem Hund müssen aufgestellt werden.
  • Das artgerechte Verhaltensbedürfnis der Hunde darf nicht eingeschränkt werden.
  • Schulhunde müssen regelmäßig vom Tierarzt untersucht und geimpft werden.
  • Nach dem Hundekontakt müssen die Hände gründlich gewaschen werden.

Spezielle Infos zum Einsatz von Schulhunden in den einzelnen Bundesländern haben wir auf den untergeordneten Seiten gesammelt.

Die Schulleitung entscheidet über den Einsatz von Schulhund-Teams in der Schule, aber ohne eine zusätzliche Unterstützung der Kolleg*innen durch die Schulleitung ist der Einsatz der Hunde definitiv nicht möglich!

Auf Dauer muss der Einsatz eines Hundes in der Schule ein Mehrgewinn für alle Beteiligten sein: Schule, Schüler, Pädagog*in und natürlich auch für den Hund! Eine Probephase zu Beginn mit einem anschließenden Austausch aller Beteiligten hat sich allgemein als sehr vorteilhaft erwiesen.

Der Einsatz eines Schulhundes erfordert einen erheblichen zeitlichen, finanziellen und organisatorischen Mehraufwand für die Hupäschler*in, ohne dass sie dafür zusätzlich bezahlt wird. Nur wenn auch die räumlichen und  stundenplantechnischen Voraussetzungen gut sind, kann ein Hund in der Schule seine positive Wirkung entfalten…

Nach unserem Verständnis ist der Tierschutz bei der Ausbildung und beim Einsatz von Hunden in der Schule ein äußerst wichtiger Aspekt!

Im September 1998 wurden von der IAHAIO in den Prager Richtlinien vier grundsätzliche Punkte zur Tiergestützten Intervention festgelegt:

  1. Es werden nur Heimtiere eingesetzt, die durch Methoden der positiven Verstärkung ausgebildet wurden und artgerecht untergebracht und betreut werden.
  2. Es werden alle Vorkehrungen getroffen, damit die betroffenen Tiere keinen negativen Einflüssen ausgesetzt sind.
  3. Der Einsatz von Tieren in helfender bzw. therapeutischer Funktion sollte in jedem Einzelfall begründete Erfolgsaussichten haben.
  4. Es sollte die Einhaltung von Mindestvoraussetzungen garantiert sein, und zwar im Hinblick auf Sicherheit, Risiko-Management, körperliches und psychisches Wohlbefinden, Gesundheit, Vertraulichkeit sowie Entscheidungsfreiheit. Ein angemessenes Arbeitspensum, eine eindeutig auf Vertrauen ausgerichtete Aufgabenverteilung sowie Kommunikations- und Ausbildungsmaßnahmen sollten für alle beteiligten Personen klar definiert sein.

siehe iemt.ch